Frettchen in der Mietwohnung? |
|
|
Frettchen in der Mietwohnung? |
 |
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Bin mir da im Unklaren. Kleintiere müssen glaub ich immer erlaubt werden, solange sie die Nachbarn nicht stören. So ein Frettchendamp kann ja glaub ich schon ganz schön aufdringlich sein. Braucht man eine Genehmigung oder nicht?
__________________ Viele Grüße,
Christina

|
|
02.05.2006 08:29 |
|
|
|
|
Soweit ich weiß, zählen Frettchen zu den Kleintieren und sind dementsprechend nicht vom Vermieter "genehmigungsbedürftig".
LG Freggelino
|
|
02.05.2006 19:49 |
|
|
|
|
hallo wir hatten diesen fall in unserer alten wohnung laut gesetz zählen frettchen zu käfigtieren und dürfen somit auch in mietswohnungen gehalten werden, wobei ich es immer gut finde den vermieter darüber zu informieren
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
|
|
06.05.2006 12:05 |
|
|
|
|
Also ich hab auch die info, dass Frettchen als Käfigtiere zählen und somit eine Zustimmung gesichert ist und sie sogar in der Haftpflicht mit drinnen is! wobei ich meine frettchen immer anmelde und gleich sage, was Sache is...lieber vorher gezeter, als später die Nachsicht!...man hat ja immermal nachbarn, die einem was nich gönnen und einen ankacken beim Vermieter! Da hab i lieber gleich vorher Klarheit geschaffen!
__________________ LG Kitty
Freie Beraterin in Igelfragen!!!
www.ehce-ev.com
|
|
11.05.2006 23:56 |
|
|
|
|
Es ist besser immer vorher den Vermieter zu fragen,da kann man sich viel Ärger vom hals schaffen.Es muß ja nur mal Zoff mit irgenteinem Nachbarn geben und schon steht man da.
Solange der Vermieter seine zustimmung gegeben hat,können die Nachbarn auch nix dagegen sagen.
Und es ist ja auch nix dabei ihn danach zu fragen.Wenn er schon andere Tiere erlaubt,darf er sowieso keine einwände dagegen haben.
__________________ Lg smokey
|
|
12.05.2006 07:57 |
|
|
|
|
Der Vermieter darf keine Frettchen verbieten sie zählen zu den kleintieren und die dürfen nicht verboten werden
|
|
12.05.2006 13:17 |
|
|
|
|
der anwalt unseres exvermieters nahm die klage von ihm nicht an das wir die frettchen wieder abgeben müssen denn laut anwalt zählen die frettchen zu kleintieren bzw käfigtieren ob es artgerecht ist??? egal hauptsache sie sind erlaubt
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
|
|
12.05.2006 20:21 |
|
|
|
|
sag nur noch an alle die die sich Frettchen holen wollen. Fragt euren Vermieter, lasst Sie in den Mietvertrag eintragen, Ihr übernehmt beim Kauf der Tiere verantwortung nicht nur fürs Füttern, knuddeln nein auch für ein sicheres Zuhause.
Ein Vermieter sitzt am längeren Hebel Ihr wollt dort wohnen, er hat schnell andere Mieter die problemloser sind.
Wollt Ihr wirklich bei einem Streit mit dem Nachbarn riskieren das dieser zum Vermieter rennt und sich über geruchsbelästigung, oder Ruhestörung beschwert und die Tiere daraufhin weg müssen ? Durch den Eintrag in den Mietvertrag schlaft Ihr viel ruhiger und auch die Tiere.
Was macht Ihr denn wenn es eine günstige Wohnung ist, euer Arbeitsplatz in der Nähe ist, Ihr euch keinen Umzug leisten könnt in einer anderen Wohnung die auch noch teurer ist ? Wer zieht den der kürzere ? Der Vermieter ?
Nein Ihr und was am schlimsten ist die Tiere.
solche Einstellung wie oben kann ein nicht nur in die Tiere verliebter Halter, sondern auch ein Verantwortungs bewusster Halter nicht gut heissen.
Bei den Frettchen bitte auch die Anzahl der genehmigten Fretts eintragen lassen, es gibt Vermieter wenn sie damit einverstanden sind das sie nur eine bestimmte Zahl akzeptieren.
ich habe alle Tiere im Mietvertrag stehen, bei den Fretts unbegrenzte Anzahl da immer mal ein Frett dazu kommt ob eigenes Urlaub-, oder Pflegefrett.
Also bitte Ihr neuen Frettchenanwärter wenn Ihr es nicht für euch tut dann für die Tiere.
glg
Elke
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Fluxine: 13.05.2006 09:32.
|
|
13.05.2006 09:19 |
|
|
|
|
hallo elke,
leider hat nicht jeder so einen verständnisvollen vermieter wie du, der tiere in den mietvertrag einträgt oder gar tierlieb ist,
das du sagst die einstellung die auch ich habe hat mit tierliebe nichts zu tun, da täuscht du dich gewaltig,
zum 1. haben wir damals gefragt wegen den frettchen und er sagte ja können wir, zu der zeit wussten wir noch nicht das er die wohnung für eigenbedarf wollte und einen grund suchte das er uns schneller los werden könne, er hat es jedoch nicht geschaft eben weil wir gar nicht fragen hätten brauchen. wir sind dann aber freilig ausgezogen in eine größere wohnung.
auch ich habe geschrieben man sollte mit dem vermieter reden aber meldepflichtig sind sie nicht und das war ja wohl die frage.
und ich habe nur die richtige antwort für bayern gegeben ob es in allen bundesländern so ist weiss ich nicht bei uns schon!!
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
|
|
13.05.2006 19:34 |
|
|
|
|
..ich habe meine Vermietin damals gefragt, ob ich zwei Frettchen halten darf, da ich wusste, dass es für Frettchen Ausnahmeregelungen gibt, man sollte sie auf jedem Fall dem Vermieter melden und sich eine Erlaubnis holen, am besten alles im Mietvertrag vermerken...
Meine Vermieterin hat den Frettchen zugestimmt aber war dagegen es im Vertrag zu vermerken, sie wusste nicht mal mehr was Frettchen genau sind.
Aber sie hat nie etwas gegen meine Frettchen gesagt-außerdem würd ich ausziehen bevor ich meine Zwei abgeben müsste...
Bei Ratten gibts ja auch Ausnahmeregelungen-wegen der evtl. Geruchsbelästigung..
Lg, Marina
__________________ Liebe Grüße, Marina
|
|
22.11.2006 11:57 |
|
|
|
|
Wie ist das mit den Vermietern? |
 |
Hallo ihr Lieben!
Also Frettchen haben mich schon immer interessiert war mir aber bis jetzt nicht möglich sie zuhalten (es war zu wenig Platz).
Jetzt ziehen wir wahrscheinlich in eine eigenen Wohnung mit großer Wohnküche einen Rießen Wohnzimmer noch einen kleineren Raum und einen Schlafzimmer. Hier wäre also genug Platz um einen schönen Frettchen Käfig aufzustellen. Desweiteren sind noch 1800 qm Garten dabei Also könnte man ggf. auch ein Ordentliches Freigehege bauen!
Meine Frage ist nun!
Wie ist das bei Frettchen und Mietwohnungen? Muss man sie (wie Katzen und Hunde) dem Vermieter melden? Oder zählen sie zu den Kleintieren im Mietrecht?
Das ist nun meine erste Frage wenn alles konkret wird folgen sicher noch ein paar *g*
lg Janine
__________________ Liebe Grüße von Janine mit dem felligen, stacheligen und schuppigen Anhang!
|
|
28.12.2006 19:44 |
|
|
|
|
Hallo,
Bei Frettchen (sowie Ratten) gibt es Ausnahmeregelungen, mann müsste seinen Vermieter fragen, ob die Haltung gewilligt wird und dies am Besten schriftlich festhalten.
Viele richterliche Entscheidungen vielen schon zugunsten des Vermieters aus (Geruchsbelästigung) und einige Mieter mussten daraufhin ihre Frettchen abgeben (oder eben umziehen).
Ich habe damals meine Vermieterin um Erlaubnis gefragt.
Lg, Marina
__________________ Liebe Grüße, Marina
|
|
28.12.2006 23:52 |
|
|
|
|
|
 |
Views heute: 5.370 | Views gestern: 11.559 | Views gesamt: 34.154.431
Impressum
| Sitemap
|