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Schutzgebühr, Schutzvertrag, Abgabevertrag, Überlassungsvertrag |
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Schutzgebühr, Schutzvertrag, Abgabevertrag, Überlassungsvertrag |
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Was ist ein Schutzvertrag? Warum einen Schutzvertrag?
Wenn Ihr für ein Tier ein neues Zuhause sucht, solltet Ihr unbedingt darauf achten, wem Ihr das Tier anvertraut. Um eine gute Unterbringung der Tiere abzusichern, solltet Ihr mit dem neuen Halter einen Schutzvertrag abschließen.
Schutzgebühr
Bei der Übernahme eines Tieres, zahlt der neue Besitzer eine Schutzgebühr. Diese verdeutlicht, dass das Tier einen materiellen, emotionalen Wert hat. Die Schutzgebührt zeigt noch einmal, dass Maß an Verantwortung, welches dem neuen Tier entgegen gebracht werden sollte. Die sogenannte Schutzgebühr macht den Schutzvertrag rechtsgültig und hat mit einem Kaufpreis im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Die Schutzgebühr soll das Tier vor dem Schicksal bewahren, was gerade Nottiere in der Regel bereits erlebt haben. Von der Gebühr werden entstandene Kosten (Kastration, Impfung, Futterkosten usw.) TEILWEISE gedeckt. Sie hilft auch die finanzielle Situation des zukunftigen Halters einzuschätzen. Ist dieser nicht bereit die Schutzgebühr zu bezahlen, so ist es diesem u.U. auch nicht möglich größere Tierarztbesuche zu fianzieren. Sollte ein Haltere diese Schutzgebühr ablehnen, so solltet Ihr diesem, das Tier nicht übereignen.
Inhalt
Die verschiedenen Schutzvertragsmuster ähneln sich alle sehr. Der neue Besitzer verpflichtet sich das Tier artgerecht zu halten, pflegen. Er verpflichtet sich bei Krankheiten unverzüglich einen Tierarzt zu konsultieren. Weiterhin, das Tier weder weiterzuverkaufen noch weiterzuverschenken. Dann folgen je nach Tierart auch noch Unterpunkte (keine Zucht, keine Kettenhaltung usw.). Der neue Tierhalter erklärt sich mit Kontrollen den Haltungszustand betreffend, einverstanden.
Abgabevertragsmuster findet sich hier:[/B]
Abgabevertrag
Schutzvertrag
Überlassungsvertrag[/SIZE]
__________________ Viele Grüße,
Christina

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27.04.2007 22:52 |
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darf man die auch als privatperson verwenden?
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
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09.05.2007 13:52 |
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Logisch. Tiere sollte man IMMER und NUR mit so einem Vertrag abgeben.
__________________ Viele Grüße,
Christina

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09.05.2007 13:56 |
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hab doch noch nie wirklich tiere abgegeben.
wenn sich dann der käufer nicht daran hält kann man dann auch gegen sie vorgehen ? hat man da das recht dazu? nur mit großem geldbeutel oder?
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
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09.05.2007 14:27 |
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Rein rechtlich schon,
aber das ist ein SO schwammiges Gebiet.
Da überhaupt nachzuweisen, dass da gegen den Vertrag verstoßen wurde. Maximal könnte man manche Leute mit dem Vertrag dann etwas in die Enge treiben... Ein Anwalt interessiert sich für "sowas" dann wohl eher nicht.
__________________ Viele Grüße,
Christina

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09.05.2007 14:38 |
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also ist er in gewissem sinne ja umsonst?
man kann leichtgläubige damit erwischen und mehr net? schade das das in deutschland immer soooo dooof ist
aber den vordruck werd ich schon mal verwenden können oder vielleicht brauchen wir ihn doch nicht mal sehen steht noch in den sternen.
__________________ SYLVIA mit mann, tochter, 4 fretts, 3 ninchen, 2 meeris, krebse und fischis
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09.05.2007 20:08 |
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